1. Satzung zur Änderung der Prüfungs- und Studienordnung für den Studiengang Informations- und Medientechnik (Bachelor-Programm)

vom 29. September 2003

 

Aufgrund des § 2 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit §§ 13 Abs. 2 Satz 1, 74 Abs. 1 Nr. des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Brandenburg – Brandenburgisches Hochschulgesetz (BbgHG) vom 20. Mai 1999 (GVBl. I S. 130) in der jeweils geltenden Fassung – gibt sich die Brandenburgische Technische Universität Cottbus (BTU) folgende Satzung:

 

 

Artikel 1

Die Prüfungs- und Studienordnung für den Studiengang Informations- und Medientechnik (Bachelor-Programm) vom 29.09.2003 der BTU (ABl. 12/2003) wird wie folgt geändert:

 

1. § 33 erhält folgende Gestalt:

"(1) Themen für Bachelor-Arbeiten unterliegen der Genehmigung durch den Prüfungsausschuss."

"(2) Die Gesamtnote der Bachelor-Arbeit ergibt sich aus dem gewichteten Mittel der Bewertung der Bachelor-Arbeit mit dem Gewicht von 0.75 und der Bewertung der Verteidigung mit dem Gewicht von 0,25."

 

Artikel 2

Diese Satzung tritt am 30.06.2004 in Kraft, spätestens jedoch am Tag ihrer Bekanntmachung.

 

 

Ausgefertigt auf Grund des Beschlusses des Fakultätsrats der Fakultät Mathematik, Naturwissenschaften und Informatik vom 30.06.2004, der Stellungnahme des Senats vom XX.XX.2004, der Genehmigung durch den Präsidenten der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus mit Schreiben vom XX.XX.2004 und der Anzeige an das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg mit Schreiben vom XX.XX.2004.

Diese Ordnung wurde am XX.XX.2004 in der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus niedergelegt. Die Niederlegung wurde am XX.XX..2004 durch Anschlag in der Brandenburgischen Technischen Universität bekannt gemacht. Tag der Bekanntmachung ist daher der XX.XX.2004.

 

Cottbus, XX.XX.2004

 

 

Prof. Dr. Dr. h.c. E. Sigmund

Präsident