Studienordnung
FÜR DEN
DIPLOMSTUDIENGANG WIRTSCHAFTSMATHEMATIK
VOM 28.04.99)
I. Allgemeines
§ 1 - Geltungsbereich
Die Studienordnung regelt auf der Grundlage der geltenden Prüfungsordnung Ziel, Inhalt, Aufbau und Ablauf des Studiums für den Diplomstudiengang Wirtschaftsmathematik an der Fakultät für Mathematik, Naturwissenschaften und Informatik der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus und gibt Empfehlungen für ein erfolgreiches Studium. Für Einzelheiten wird auf die Prüfungsordnung verwiesen.
§ 2 - Studienvoraussetzung, Studienbeginn,
Regelstudienzeit
(1) Voraussetzung für die Aufnahme des Studiums ist die Hochschulreife (Abitur) bzw. eine durch Rechtsvorschrift gleichgestellte Hochschulzugangsberechtigung. Von ausländischen Studienbewerbern ist zusätzlich der Nachweis der ausreichenden Beherrschung der deutschen Sprache zu erbringen.
Die Studienbewerber sollten überdurchschnittliche mathematische Fähigkeiten, Freude am abstrakt-logischen und analytischen Denken der Mathematik sowie auch ein ausgeprägtes Interesse an Aufgabenstellungen aus der Wirtschaft mitbringen. Gute Kenntnisse der englischen Sprache erweisen sich im Laufe des Studiums der Wirtschaftsmathematik als unentbehrlich.
(2) Der Studienbeginn erfolgt in der Regel im Wintersemester.
(3) Die Regelstudienzeit beträgt 9 Semester. Das Studium gliedert sich in das Grundstudium (1. - 4. Semester), das mit der Diplom-Vorprüfung abgeschlossen wird, und das Hauptstudium (5. - 9. Semester), das mit der Diplomprüfung endet.
(4) Das Lehrangebot erstreckt sich über 8 Semester. Das Studium umfasst Lehrveranstaltungen des Pflicht- und Wahlpflichtbereichs mit einem Gesamtvolumen von 160 SWS sowie Lehrveranstaltungen nach freier Wahl. Im 9. Semester erfolgt die Vorbereitung und Anfertigung der Diplomarbeit. Die Summe der Credit points, die in den Modulen des Diplomstudiengangs Wirtschaftsmathematik erreicht werden soll, ist 248,5.
§ 3 - Studienziele
Im Vordergrund der mathematischen Ausbildung im Studiengang Wirtschaftsmathematik stehen diejenigen mathematischen Teilgebiete, die die wissenschaftliche Grundlage zur Entwicklung, Begründung und Systematisierung mathematischer Methoden zur Lösung betriebs- bzw. volkswirtschaftlicher Probleme bilden.
(3) In einem breiten Angebot von wirtschafts-, sozial- und rechtswissenschaftlichen Fächern soll der Student grundlegende Aufgabenstellungen und Vorgehensweisen in der Wirtschaft als Anwendungsgebiet der Mathematik kennenlernen mit dem Ziel, die Sprache, Denkweisen und Forschungsmethoden dieser Fächer zu erfassen, das Typische mathematischer Modellbildung in Sachverhalten der Wirtschaft zu erkennen und wirtschaftliche Probleme durch Zusammenwirken mathematischer und ökonomischer Methoden lösen zu können. Er soll dabei auf die enge Zusammenarbeit mit Ökonomen und Ingenieuren vorbereitet werden.
(4) Da komplexe Probleme der Betriebs- und der Volkswirtschaft ohne mathematische Modelle und deren Auswertung auf Computern nicht mehr zu bewältigen sind, stellt die Informatik einen wichtigen Anteil am Studium im Studiengang Wirtschaftsmathematik dar. Die Studenten sollen Algorithmen und Programme für mathematische Verfahren kennenlernen und entwickeln und dabei die Möglichkeiten moderner Rechenanlagen effektiv nutzen können.
§ 4 - Tätigkeitsfelder
Die Absolventen des Diplomstudienganges Wirtschaftsmathematik sollen sowohl zum wissenschaftlichen Arbeiten in mathematischen Disziplinen als auch zur interdisziplinären Zusammenarbeit insbesondere mit Betriebswirtschaftlern befähigt sein.
Tätigkeitsfelder eröffnen sich in allen Bereichen der Wirtschaft, des Dienstleistungsbereiches, des Handels, des Versicherungswesens bzw. in der Verwaltung.
Typische Probleme, denen der Wirtschaftsmathematiker in den verschiedenen Zweigen der Wirtschaft bzw. des Öffentlichen Dienstes gegenübersteht, sind z. B.
- Analyse von wissenschaftlichen, technischen, wirtschaftlichen oder organisatorischen Problemen,
- mathematische Modellbildung von ökonomischen und naturwissenschaftlichen Sachverhalten,
- Entwicklung neuer und Anpassung und Anwendung bekannter mathematischer Lösungsmethoden,
- Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen zur effektiven Lösung von Problemen.
- Interpretation der mathematischen Ergebnisse und damit Entscheidungsfindung für das bearbeitete
Anwendungsproblem.
Aufgaben dieser Art treten bei der Lösung theoretischer und praktischer Probleme in den Wirtschaftswissenschaften in steigendem Maße auf und erlangen immer größere Komplexität.
Ein Wirtschaftsmathematiker muss sehr anpassungsfähig sein und eine besondere Fähigkeit zur Abstraktion besitzen. Er muss gleichzeitig mit den Methoden der numerischen Mathematik, der Optimierung und der Stochastik und mit dem Einsatz von Rechenanlagen vertraut sein.
Der Erfolg des Wirtschaftsmathematikers in seinem beruflichen Wirkungsfeld als Mitarbeiter einer Gruppe, die vorwiegend aus Nichtmathematikern besteht, hängt von seinen Fähigkeiten ab, konkret gegebene Aufgaben aus der Fachsprache der Wirtschaftswissenschaften in die Sprache der Mathematik zu übersetzen, sie dort einer Lösung zuzuführen und die mathematischen Resultate wieder zurück in die Sprache der Wirtschaft zu übersetzen.
§ 5 - Studienplan und Studienberatung
(1) Der von der Fakultät für Mathematik, Naturwissenschaften und Informatik erstellte Studienplan (siehe Anhänge 2 bzw. 3) erläutert, wie der Studiengang Wirtschaftsmathematik sachgerecht und in der vorgegebenen Zeit durchgeführt werden kann.
Für einen erfolgreichen Abschluss des Studiums genügt es nicht, die in der Studienordnung bzw. im Studienplan genannten Lehrveranstaltungen lediglich zu besuchen. Die Inhalte der Lehrveranstaltungen müssen in selbständiger Arbeit vertieft und durch Literaturstudien ergänzt werden. Darüber hinaus ist es erforderlich, sich auf die Übungen und Seminare vorzubereiten.
(2) Für den Studiengang Wirtschaftsmathematik ist eine Fachstudienberatung durch beauftragte Mitarbeiter des Instituts für Mathematik der Fakultät für Mathematik, Naturwissenschaften und Informatik vorgesehen. Deren Namen und Sprechzeiten sind im Dekanat der Fakultät per Aushang bekanntgemacht und dort auch telefonisch zu erfragen. Es wird empfohlen, diese Beratung bei allen Unklarheiten, insbesondere in folgenden Fällen, in Anspruch zu nehmen:
- bei der Planung des Praktikums,
- nach der Diplom-Vorprüfung,
- nach nicht bestandenen Prüfungen.
(3) Für allgemeine Fragen des Studiums steht die Allgemeine Studienberatung zur Verfügung, die insbesondere in folgenden Fällen in Anspruch genommen werden sollte:
- vor Beginn des Studiums,
- bei Studienfach-, Studiengangs- oder Hochschulwechsel,
- vor einem Studium im Ausland.
(4) Um eine internationale Vergleichbarkeit des Studiums im Studiengang Wirtschaftsmathematik zu erreichen, werden die absolvierten Studienzeiten in den angebotenen Lehrkomponenten durch die Vergabe von Credit Points bestätigt (vgl. Anhänge). Credit points werden nur vergeben, wenn die zum Modul gehörenden Prüfungs- und Studienleistungen bestanden bzw. erbracht wurden.
II. Grundstudium
§ 6 - Lehrveranstaltungen im Grundstudium
(1) Mathematik
Das Grundstudium besteht aus Pflichtveranstaltungen in
- Analysis I - II (insgesamt 12 SWS Vorlesungen und Übungen),
- Lineare Algebra und Analytische Geometrie (insgesamt 6 SWS Vorlesungen und Übungen),
- Numerische Mathematik I (insgesamt 6 SWS Vorlesungen und Übungen),
- Wahrscheinlichkeitstheorie (insgesamt 6 SWS Vorlesungen und Übungen),
- Optimierung (insgesamt 6 SWS Vorlesungen und Übungen).
(2) Wirtschaftswissenschaften
Das Grundstudium besteht aus Pflichtveranstaltungen in
- Allgemeine Betriebswirtschaftslehre (insgesamt 12 SWS Vorlesungen und Übungen),
- Allgemeine Volkswirtschaftslehre (insgesamt 6 SWS Vorlesungen),
- Betriebliches Rechnungswesen (insgesamt 6 SWS Vorlesungen und Übungen),
- Privatrecht (insgesamt 8 SWS Vorlesungen und Übungen).
(3) Informatik
Das Studium der Informatik besteht aus 12 SWS Vorlesungen und Übungen und 2 SWS Programmierkurs.
(4) Fächerübergreifendes Studium und weitere Wahlfächer
Zu den Lehrveranstaltungen in Mathematik, Informatik und Wirtschaftswissenschaften kommt ein frei wählbarer Anteil von Fächern, die damit nicht in direktem Bezug stehen. Es sind alle Fächer aus dem Angebot der Fakultäten der BTU Cottbus zugelassen, jedoch werden die Angebote aus dem Bereich der Geistes- und Sozialwissenschaften (ZTG) bzw. der Sprachausbildung besonders empfohlen. Hierzu sollten im Grundstudium Lehrveranstaltungen im Umfang von 6 SWS, davon max. 2 SWS Fremdsprachen, besucht werden.
§ 7 - Diplom-Vorprüfung
(1) Durch die Diplom-Vorprüfung soll der Student nachweisen, dass er das Ziel des Grundstudiums erreicht hat und dass er insbesondere die inhaltlichen Grundlagen seines Faches, ein methodisches Instrumentarium und eine systematische Orientierung erworben hat, die erforderlich sind, um das Studium mit Erfolg fortzusetzen.
(2) Die Diplom-Vorprüfung besteht aus den folgenden Prüfungen:
1. Reine Mathematik mit folgenden Teilprüfungen:
Analysis (mündlich über den Stoff von 8 SWS Vorlesung),
Lineare Algebra/Analytische Geometrie (mündlich über den Stoff von 4 SWS Vorlesung),
2. Angewandte Mathematik (mündlich über den Stoff von 8 SWS Vorlesung)
3. Allgemeine Betriebswirtschaftslehre (schriftlich über den Stoff von 8 SWS Vorlesung)
4. Allgemeine Volkswirtschaftslehre (schriftlich über den Stoff von 6 SWS Vorlesung)
5. Privatrecht (schriftlich über den Stoff von 4 SWS Vorlesung).
III. Hauptstudium
§ 8 - Lehrveranstaltungen im Hauptstudium
(1) Mathematik
Während des Hauptstudiums erweitert und vertieft der Student seine im Grundstudium gewonnenen Kenntnisse. Dazu sind Pflichtveranstaltungen in Analysis (insgesamt 6 SWS Vorlesungen und Übungen), in Statistik (insgesamt 6 SWS Vorlesungen und Übungen) und Optimierung (insgesamt 6 SWS Vorlesungen und Übungen), Wahlpflichtveranstaltungen (Finanzmathematik, Versicherungsmathematik, Stochastik oder Optimierung im Gesamtumfang von 8 SWS Vorlesungen bzw. Übungen) und 2 SWS Seminare vorgesehen.
(2) Wirtschaftswissenschaften
In den Wirtschaftswissenschaften sind folgende Wahlpflichtveranstaltungen vorgesehen: Betriebswirt-schaftliches Fach (12 SWS Vorlesungen und Übungen), Volkswirtschaftliches Fach (8 SWS Vorlesungen), Rechtswissenschaftliches Fach (8 SWS Vorlesungen) zutreffend sind. Die Lehrangebote in diesen Fächerkomplexen können unter den entsprechenden Bezeichnungen in der z. Z. gültigen Prüfungs- und Studienordnung für den Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen an der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus nachgelesen werden.
Bei der Festlegung des persönlichen Studienplanes sollte unbedingt auch der Fachstudienberater des Studienganges Wirtschaftsingenieurwesen konsultiert werden.
(3) Spezialgebiet
In einem Spezialgebiet wird der Student exemplarisch bis an aktuelle Forschung herangeführt. Es sollten weitere 8 SWS aus den Angeboten der Angewandten Mathematik bzw. des Studiengangs Wirtschaftsingenieurwesen an der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus ausgewählt werden, wobei höchstens 4 SWS aus der Angewandten Mathematik stammen. Zur Auswahl eines Spezialgebietes und Festlegung des Studienplanes wird intensiver Kontakt zu den Lehrenden der am Studiengang Wirtschaftsmathematik beteiligten Fakultäten empfohlen.
(4) Fächerübergreifendes Studium und weitere Wahlfächer
Zur Abrundung des Studiums soll die Fortsetzung ergänzender Studien in Fächern dienen, die nicht in unmittelbarem Bezug zur Mathematik oder zu den Wirtschaftswissenschaften stehen. Diese sind frei wählbar aus dem Angebot der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus und sollten in einem Umfang von mind. 6 SWS (zusätzlich optional 2 SWS Sprachen) im Hauptstudium absolviert werden. Empfohlen werden: Technikgeschichte, Bau- und Kunstgeschichte, Denkmalpflege, Technikphilosophie, Philosophische Probleme der Mathematik, Geschichte der Mathematik, Soziologie, Betriebspädagogik, Arbeitswissenschaften, Fremdsprachen.
(5) Praktikum
Ein fachrelevantes Praktikum von insgesamt 3 Monaten außerhalb der Lehrveranstaltungen soll Einblick in die Berufspraxis des Wirtschaftsmathematikers geben. In der Regel ist dieses individuell zu organisieren. Für die Planung kann auch die Fachstudienberatung genutzt werden. Näheres kann durch eine Praktikumsordnung geregelt werden.
§ 9 - Diplomprüfung
(1) Die Diplomprüfung bildet den Abschluss des Studiums im Studiengang Wirtschaftsmathematik. Durch die Diplomprüfung soll festgestellt werden, ob der Kandidat die für den Übergang in die Berufspraxis notwendigen gründlichen Fachkenntnisse erworben hat, Zusammenhänge seines Fachs überblickt, und die Fähigkeit besitzt, wissenschaftliche Methoden und Erkenntnisse selbständig anzuwenden.
1. Vertiefungsfach Angewandte Mathematik (mündlich über den Stoff von 10 SWS Vorlesungen und
Seminaren),
2. Betriebswirtschaftliches Fach (mündlich und schriftlich über den Stoff von 12 SWS Vorlesungen
und Übungen)
3. Volkswirtschaftliches Fach (schriftlich über den Stoff von 8 SWS Vorlesungen)
4. Rechtswissenschaftliches Fach (schriftlich über den Stoff von 4 SWS Vorlesungen und Übungen)
5. selbstgewähltes Spezialgebiet der Angewandten Mathematik (mündlich) oder der Wirtschafts-
wissenschaften (schriftlich) über den Stoff von 4 SWS Vorlesungen und Seminaren.
(3) Die Prüfungen 1. bis 5. der Diplomprüfung werden studienbegleitend bis zum Ende der Lehrveranstaltungen des 8. Semesters bzw. zu Beginn der Lehrveranstaltungen des 9. Semesters durchgeführt. Die Meldung zur Diplomprüfung erfolgt zu den vom Prüfungsausschuss bekanntgegebenen Terminen. Die Diplomarbeit wird im 9. Semester bearbeitet. Weitere konkrete Festlegungen zu Zulassungsvoraussetzungen, Meldefristen und Prüfungsanforderungen trifft die Prüfungsordnung Wirtschaftsmathematik.
(4) Die Diplomarbeit ist eine Prüfungsarbeit, die die wissenschaftliche Ausbildung abschließt. Sie soll zeigen, dass der Kandidat in der Lage ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist ein Problem aus seinem Fach selbständig nach wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten.
Sie ist in der Regel eine wissenschaftliche Einzelarbeit, die von einem Professor oder habilitierten Mitarbeiter, der am Institut für Mathematik oder am Institut für Wirtschaftswissenschaften der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus tätig ist, ausgegeben und betreut wird. Mit Zustimmung des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses Wirtschaftsmathematik kann die Diplomarbeit aber auch von einem Professor oder habilitierten Mitarbeiter eines anderen Bereichs ausgegeben bzw. begutachtet werden oder in einer Einrichtung außerhalb der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus durchgeführt werden.
Der Student kann für das Thema der Diplomarbeit Vorschläge machen, oder er kann beantragen, dass ihm ein Thema vom Vorsitzenden des Prüfungsausschusses Wirtschaftsmathematik zugewiesen wird. Es wird empfohlen, die Suche nach einem Thema für die Diplomarbeit frühzeitig zu beginnen (etwa im 5. Semester bei Wahl des Spezialgebietes) und mit infragekommenden Betreuern zu reden.
Zur Bearbeitung des Themas der Diplomarbeit gehört in der Regel der Besuch weiterer Lehrveranstaltungen (Vorlesungen, Forschungsseminare usw.), in denen der Student Spezialwissen erwirbt und wissenschaftliches Arbeiten trainiert. Art und Umfang dieser Veranstaltungen müssen mit dem Betreuer der Diplomarbeit individuell vereinbart werden.
Weitere Regelungen trifft die Prüfungsordnung Wirtschaftsmathematik.
IV. Schlussbestimmungen
§ 12 - Inkrafttreten
Diese Studienordnung tritt am Tage ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Anhang 1: Zuordnung der mathematischen Fächer
Reine Mathematik
- Abstrakte Funktionalanalysis
- Differentialgleichungen und
Variationsrechnung (Theorie)
- Integralgleichungen
- Funktionentheorie
- Fourieranalysis
- Mathematische Logik
- Modelltheorie
- Differentialgeometrie
- Topologie
- Algebra
- Zahlentheorie
- Gruppentheorie
- Ringe, Körper
- Endliche Geometrie
- Nichteuklidische Geometrie
- Universelle Algebra
- Darstellungstheorie
Angewandte Mathematik
- Optimierung
- Operations Research
- Spieltheorie
- Approximationstheorie
- Numerische Mathematik
- Potentialtheorie
- Differentialgleichungen und
Variationsrechnung (Anwendungen)
- Differentialgleichungen
(Numerische Behandlung)
- Angewandte Funktionalanalysis
und Operatorentheorie
- Dynamische Systeme
- Graphentheorie
- Diskrete Mathematik
- Kombinatorik
- Lineare Modelle und Versuchsplanung
- Wahrscheinlichkeitstheorie
- Mathematische Statistik
- Stochastische Prozesse
- Simulation
- Zuverlässigkeitstheorie
- Versicherungsmathematik
- Wirtschaftsmathematik
Bei Abgrenzungsproblemen und über die Zuordnung nicht aufgeführter Gebiete entscheidet der Vorsitzende des Prüfungsausschusses nach Rücksprache mit dem zuständigen Dozenten.
Anhang 2: Stundentafel für den Diplomstudiengang Wirtschaftsmathematik
Grundstudium
| Fach/Semester | 1 | 2 | 3 | 4 | Credit Points | S SWS |
| Modul Reine Mathematik | 22,5 | 18 | ||||
| Analysis | 4/2 | 4/2 | 15 | 8/4 | ||
| Lin. Algebra, Analyt. Geom., Diskr. Ma | 4/2 | 7,5 | 4/2 | |||
| Modul Angewandte Mathematik | 25 | 20 | ||||
| Numerische Mathematik | 4/2 | 7,5 | 4/2 | |||
| Wahrsch./Statistik | 4/2 Wk | 7,5 | 4/2 | |||
| Optimierung I und II | 4/2 | 7,5 | 4/2 | |||
| Proseminar | ¬ | 0/2 PS | ® | 2,5 | 2 | |
| Modul Informatik | 17,5 | 14 | ||||
| Informatik | 4/2 | 4/2 | 15 | 8/4 | ||
| Programmierkurs | ¬ | 0/2 | 2,5 | 0/2 | ||
| Modul Wirtschaftswiss. 1. - 4. Semester | 39,5 | 32 | ||||
| ABWL | 2/2 | 2/1 | 2/1 | 2/0 | 14,5 | 8/4 |
| Betriebl. Rechnungswesen | 2/1 | 2/1 | 7,5 | 4/2 | ||
| AVWL | 2/0 | 2/0 | 2/0 | 7,5 | 6/0 | |
| Privatrecht | ¬ | ¬ | 2/2 | 2/2 | 10 | 4/4 |
| Fächerübergeifendes Studium | 2/0 | 2/0 | 2/0 | 9 | 6 | |
| insgesamt | 27 | 24 | 19 | 20 | 113,5 | 90 |
Anhang 3: Stundentafel für den Diplomstudiengang Wirtschaftsmathematik
Hauptstudium
| Fach/Semester | 5 | 6 | 7 | 8 | Credit Points | S SWS |
| Modul Mathematik 5. - 8. Semester | 42 | 28 | ||||
| Analysis | 4/2 | 9 | 4/2 | |||
| Wahrsch./Statistik | 4/2 Stat. | 9 | 4/2 | |||
| Optimierung II | 4/2 | 9 | 4/2 | |||
| Seminar | ¬ | 0/2 SE | ® | ® | 3 | 2 |
| Math. Vertiefung * | 4 | 4 | 12 | 8 | ||
| Modul Wirtschaftswiss. 5. - 8. Semester | 42 | 28 | ||||
| Betriebswirtsch. Fach ** | 3 | 3 | 3 | 3 | 18 | 12 |
| Volkswirtsch. Fach ** | ¬ | 4 | 4 | ® | 12 | 8 |
| Rechtswiss. Fach ** | ¬ | ¬ | 4 | 4 | 12 | 8 |
| Modul Spezialisierungsgebiet aus Mathematik bzw. Wirtschaftswiss. ** | ¬ | 4 | ® | 4 | 12 | 8 |
| Fächerübergreifendes Studium | ¬ | 2/0 | 2/0 | 2/0 | 9 | 6 |
| Diplomarbeit im 9. Semester | 30 | |||||
| insgesamt | 21 | 19 | 17 | 13 | 135 | 70 |
* = Wahlmöglichkeiten: Finanzmathematik, Versicherungsmathematik, Stochastik, Optimierung III,
Ökonometrie, Wirtschaftsstatistik, Zeitreihenanalysen
** = Wahlmöglichkeiten gemäß Prüfungs- und Studienordnung Wirtschaftsingenieurwesen vom 08.06.1995